Liebe Gäste,
bitte beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften für den Aufenthalt gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachen-Anhalts:
Der Bezug der Ferienwohnung ist für folgende Personen möglich, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (3G-Regel):
- Vollständig Geimpfte und Genesene,
- Personen, die am Beginn des Aufenthaltes eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen (nicht älter als 24 h, gilt nicht für beruflich bedingte Aufenthalte)
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (in der Ferienzeit müssen Kinder zwischen 6 und 17 Jahren einen negativen Test vorweisen)
Stand: 25.03.2022 17:00